Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) für Führerscheinbewerber in Werl
4 Doppelstunden als Tagesveranstaltung.
für nur 20 € inkl. Bescheinigung !
Anmeldung unter www.werde-ersthelfer.de
Das sagt der Gesetzgeber:
§ 19 FeV Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen.
Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.